Laut Satzung der Stadt Bad Königshofen sind Personen, die sich zur Kur-, Urlaubs- oder Erholungszwecken im Kurgebiet der Stadt aufhalten, ohne dort ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts zu
haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Kureinrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten wird, verpflichtet, einen Kurbeitrag zu entrichten.
Diese Verpflichtung ist nicht davon abhängig, ob und in welchem Umfang Einrichtungen, die Kurzwecken dienen, tatsächlich in Anspruch genommen werden.
Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet.
Der Tag der Ankunft und der Abreise werden als insgesamt ein Tag berechnet. Zu einer Familie gehören nur die Ehegatten und ihre Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Kinder bis zur Vollendung
des 6. Lebensjahres sind beitragsfrei; vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zahlen sie die Sätze der weiteren Person einer Familie. Der Beitrag für Einzelpersonen in der Hauptzeit beträgt 1,70
€. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Kurverwaltung.
Der Beitrag beträgt pro Aufenthaltstag: | ||
1. | für Einzelpersonen | 1,70 € |
2. | für Familien | |
für die 1. Person | 1,70 € | |
für die 2. Person | 1,40 € | |
für jede weitere Person | 1,10 € | |
3. | für schwerbehinderte Person mit mind. 50 v.H. Erwerbsminderung unter Vorlage des Behindertenausweises | 1,20 € |
für die 2. Person | 1,20 € | |
4. | für schwerbehinderte Personen mit "B" (Begleitperson) für die 1. Person (behindert) |
1,20 € |
für die 2. Person (Begleitperson) | 0,00 € | |