*Carmen Lang* Ferienwohnungen
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Laut Satzung der Stadt Bad Königshofen sind Personen, die sich zur Kur-, Urlaubs- oder Erholungszwecken im Kurgebiet der Stadt aufhalten, ohne dort ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Kureinrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten wird, verpflichtet, einen Kurbeitrag zu entrichten.
Diese Verpflichtung ist nicht davon abhängig, ob und in welchem Umfang Einrichtungen, die Kurzwecken dienen, tatsächlich in Anspruch genommen werden.

Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet.

Der Tag der Ankunft und der Abreise werden als insgesamt ein Tag berechnet. Zu einer Familie gehören nur die Ehegatten und ihre Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind beitragsfrei; vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zahlen sie die Sätze der weiteren Person einer Familie. Der Beitrag für Einzelpersonen in der Hauptzeit beträgt 1,70 €. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Kurverwaltung.

 

Höhe der Kurtaxe

Der Beitrag beträgt pro Aufenthaltstag:
 

Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren

Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren

Kinder unter 6 Jahren

2,50 €

2,10 €

0,00 €

 
 

Schwerbehinderte Person

unter Vorlage des Behindertenausweises

 
 

x mit mind. 80% GdB - Ermäßigung

x mit 100 % GdB

x mit Merkzeichen "B" im Ausweis

x motwendige, eingetragene Begleitperson

 

Der An - und Abreisetag zählt als 1 Tag. Kinder unter 6 Jahren sind beitragsfrei.

 

50 %

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Hier sind wir zu finden

Ferienwohnungen

Carmen Lang

Industriestr. 31

97631 Bad Königshofen

          im Grabfeld

Kontakt

Einfach anrufen unter:

+49 9761 6626

 

oder nutze unser Buchungsfomular.






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